Gutachten

Unser Gutachten ist die Entscheidungsgrundlage für das Gericht darüber, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder nicht. Die Erstellung des Gutachtens obliegt dem Sachverständigen oder dem vorläufigen Insolvenzverwalter, der als Sachverständiger die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse der sich im Insolvenzantragsverfahren befindenden Unternehmen oder Einzelpersonen ermittelt.

Unternehmensinsolvenzen

Die Mitarbeiterinnen unterstützen den Insolvenzverwalter bei der Sanierung und Fortführung von Unternehmen jeder Größenordnung und jedes Unternehmensbereiches. Gelingt es trotz größter Bemühungen jedoch nicht, ein Unternehmen weiterzuführen, werden die erforderlichen gesetzlichen und vertraglichen Schritte für die Einstellung und Abwicklung des Geschäftsbetriebes eingeleitet und die Insolvenzmasse wird verwertet.

Privatinsolvenzen

Wir analysieren die Vermögens- und Vertragsverhältnisse des Schuldners und überwachen die Einhaltung seine Obliegenheiten, insbesondere die Entrichtung von pfändbaren Lohnbestandteilen unter regelmäßiger Kontrolle geltender Unterhaltsverpflichtungen. Um den Zweck eines jeden Insolvenzverfahrens zu erfüllen, bedarf es außerdem der optimalen Verwertung der Insolvenzmasse.

Debitorenmanagement

Das Debitorenmanagement unserer Kanzlei ist für den außergerichtlichen oder nötigenfalls auch gerichtlichen Forderungseinzug zuständig. Forderungen, die ein insolventes Unternehmen gegenüber Dritten geltend macht, werden hier eingezogen. Daneben setzen wir Ansprüche nach den Anfechtungsvorschriften der Insolvenzordnung und Ansprüche aus Geschäftsführer- oder Vorstandshaftung durch, um die Insolvenzmasse zu vermehren und damit eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen.

Kreditorenmanagement/Insolvenztabelle

Die Mitarbeiterinnen des Kreditorenmanagements ermitteln und verständigen sämtliche Insolvenzgläubiger, erfassen deren Forderungen und unterstützen den Insolvenzverwalter bei der Überprüfung der Berechtigung angemeldeter Insolvenzforderungen, deren Grundlagen stets variieren und mitunter komplex zu bewerten sind. Eine sorgfältig geführte Insolvenztabelle ist grundlegend wichtig für die Verteilung der Insolvenzmasse.

Insolvenzbuchhaltung

In der Finanzbuchhaltung werden sämtliche insolvenzspezifischen Buchungssätze erfasst, notwendige Zahlungen im Falle von Betriebsfortführungen veranlasst und die Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Pflichten begleitet. Die Lohnbuchhaltung übernimmt die Arbeitnehmerbetreuung im Insolvenzverfahren. Hierzu zählen die Erstellung von Lohnabrechnungen, die Durchführung von Insolvenzgeldvorfinanzierungen sowie die Vorbereitung von Betriebsprüfungen durch Renten- und Sozialversicherungsträger sowie die Ermittlung von Ansprüchen der Arbeitnehmer.

Schlussabteilung

Am Ende eines jeden Insolvenzverfahrens wird eine Schlussrechnung vom Insolvenzverwalter erstellt, in der sämtliche Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß, vollständig und korrekt dargestellt und aufgearbeitet werden. An der sorgfältig vorbereiteten Schlussrechnung und dem Schlussbericht orientiert sich abschließend der Antrag über die festzusetzende Vergütung für die Tätigkeit des Insolvenzverwalters.